Eine Dorfgesellschaft, das ist bekannt, basierte auf klaren sozialen Unterschieden. Auch die Pflichten im Dorf wurden nicht gleichverteilt, sondern unterschiedlichen Besitzklassen und sozialen Gruppen unterschiedlich zugeteilt. Klassischer Fall: die Aufgaben im Feuerlöschdienst. Weiterlesen
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Gesundheit als Argument. Der Gemeindevorsteher auf dem Dorf
Im Jahr 1896 schrieb Dr. Heribert Rau an den brandenburgischen Regierungspräsidenten Robert Graf Hue de Grais. Er bat ihn darum, ein gutes Wort für ihn einzulegen bei diversen Landräten in Brandenburg, denn Rau war auf der Suche nach einer „Stellung als Amts- oder Gemeinde Vorsteher in einer Wald- und Wasserreichen [sic] Gegend“. Dr. Heribert Rau war aber nicht nur einfach auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit. Die wald- und wasserreiche Gegend war ihm besonders wichtig, wie auch aus seinem Lebenslauf hervorgeht. Weiterlesen
Immer Ärger mit den Akten
Am 30. Mai 1913 schrieb der Landrat des Kreises Teltow an die Kommunalaufsichtsbehörde in Potsdam:
„Gelegentlich der Durcharbeitung einer Gemeinderegistratur und bei Verfolgung eines Rechtsanspruches dieser Gemeinde hat es sich herausgestellt, dass ältere Schriftstücke über den Verkauf der Fischereigerechtigkeit sich vermutlich im Besitze des Sohnes des Amtsvorgängers des jetzigen Gemeindevorstehers befinden. Dieser hat offenbar an der Zurückhaltung dieser Schriftstücke ein persönliches Interesse. Wiederholte Aufforderungen auf Herausgabe der Schriftstücke sind ohne Erfolg geblieben. Der Gemeindevorsteher wandte sich nun an mich mit der Bitte um Verhaltungsmassregeln. Ich konnte ihn nur auf den ordentlichen Rechtsweg verweisen, da die Landgemeindeordnung für solche Fälle keine Anweisung enthält. Es ist dies sehr bedauerlich, da derartige Fälle öfters vorkommen können z.B., wenn nicht wiedergewählte Gemeindevorsteher oder Schöffen der Gemeinde gehörige wichtige Schriftstücke hinter sich behalten.
Es dürfte vielleicht angebracht scheinen, diesen Fall dem Herrn Minister als Material für die Abänderung der Landgemeindeordnung zu unterbreiten.“1 Weiterlesen
- Bericht des Landrats des Kreises Teltow an das Regierungspräsidium in Potsdam vom 13. Mai 1913; BLHA 2A I.Kom, Nr. 2337, Bl. 223—223 RS. [↩]